
AGB
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Geltungsbereich
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Die Rechtsbeziehung der Pferdephysiotherapeutin Alexa Hellmanczyk, nachstehend als "Therapeut" bezeichnet, zu ihren Patientenbesitzern im Folgenden als "Kunde" bezeichnet, bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertrag zwischen dem Therapeuten und dem Kunden kommt bereits durch die Vereinbarung des ersten
Behandlungstermins zustande.
2.2 Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung eines Pferdes oder die Unterrichtseinheit.
3. Termine
3.1 Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon, per Mail oder per Handy vom Therapeuten
bestätigt wurden.
3.2 Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte physiotherapeutische Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Unterrichtseinheiten die weniger als 24h vorher abgesagt werden, werden zu 50% in Rechnung gestellt. Nicht
eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 2h) abgesagte Unterrichtseinheiten werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
3.3 Termine sind verbindlich gebuchte Zeiten. Werden diese vom Kunden nicht eingehalten (z.B. durch ein zu spätes oder gar
kein Erscheinen) wird diese Zeit entweder von der Behandlungszeit abgezogen oder der Termin wird gänzlich storniert und die Behandlungskosten werden in voller Höhe in Rechnung gestellt .
4. Bezahlung
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Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort zum vereinbarten Behandlungstermin. Eine Überweisung des Betrages ist in
Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit dem Therapeuten möglich. Ein Quittungsbeleg kann vor Ort
ausgestellt werden.
5. Informationspflicht des Kunden
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Der Kunde ist verpflichtet, dem Therapeuten zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über
den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte,
Homöopathien etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist es dem Therapeuten möglich, das Tier
ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können. Verhält sich das Pferd vor oder während der Behandlung
aggressiv oder ängstlich behält sich der Therapeut vor, die Therapie unverzüglich im Sinne des Tieres zu beenden.
6. Behandlung des Pferdes
6.1 Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch den Therapeuten empfohlen und mit den Tierhaltern besprochen
und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg des Behandlung behält sich der Therapeut eine Änderung und Anpassung der
Behandlung vor, um einen bestmöglichen Behandlungserfolg des Pferdes zu erzielen.
6.2 Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen ist die Mitwirkung des Pferdehalters außerhalb der Therapiesitzung
durch ein abgesprochenes Trainingsprogramm oder das zuziehen anderer Dienstleister, wie Sattler, Schmied etc.
ggfls. erforderlich.
7. Garantieausschluss
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Der Therapeut übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Therapie. Vielmehr schuldet der Therapeut lediglich eine
Dienstleistung, jedoch keinen garantierten Erfolg. Insbesondere gibt der Therapeut keine Heilversprechen. Sie übernimmt
darüber hinaus auch keine Haftung für eventuelle Schäden am Tier. Muskuläre oder neuronale Reaktionen,
Anpassungsreaktionen des Organismus durch Therapieimpulse, Müdigkeit oder Unruhe, Erstverschlechterungen und ähnliche
Reaktionen sind nach den Therapieeinheiten unter Umständen möglich. Bei Auffälligkeiten bitte sofort den Therapeuten oder
den Tierarzt kontaktieren.
8. Haftung
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an dem Therapeuten durch das Tier verursacht werden, unmittelbar und in
voller Höhe.
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9. Datenschutz
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Die Daten des Kunden und dessen Tieres werden zum Zweck der internen Weiterverarbeitung (Finanzamt, Kundendatei)
gespeichert. Der Tierphysiotherapeut unterliegt der Schweigepflicht bzgl. Krankenakten, Behandlungsgesprächen und der
Behandlung. Der Pferdephysiotherapeut kann nur in Schriftform (Patientenvollmacht) durch den Kunden davon entbunden
werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, um Auskünfte vom Behandelnden Tierarzt einzuholen, die wichtig sind
für die weitere Behandlung. Dies geschieht in Absprache mit dem Pferdebesitzer.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht in Wesel.
11. Salvatorische Klausel
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Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam
sein, bleibt die Rechtswirkungen der übrigen Bedingungen hiervor unberührt.